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VMware als Freiberufler

Verfasst: 16.08.2016, 20:57
von continuum
Ich suche eine Berufs-bezeichnung im Umfeld von VMware die von den Finanzämtern anerkannt wird wenn man sich als Freiberufler selbstständig machen will.
Kennt sich da vielleicht jemand aus ?
Die Bezeichnung sollte nicht nach danach klingen, dass das Finanzamt Handel oder Ingenieurstätigkeiten erwartet.
Wenn jemand einen Tip hat - bitte melden

Danke

Verfasst: 16.08.2016, 22:08
von Martin
Wie wäre es ganz einfach mit "IT-Berater"?
Bei der Arbeitsagentur findet sich folgende "Bereufsbeschreibung":
https://berufenet.arbeitsagentur.de/ber ... it-berater

Verfasst: 17.08.2016, 08:55
von bla!zilla
Problem dürfte sein, dass manch ein Finanzbeamter das Spiel mit den Tätigkeitsbezeichnungen durchschaut hat und nun auch eine Beschreibung der konkreten Tätigkeit erwartet. Und wenn das nicht zu den freien Berufen passt, dann hat man da Probleme.

Verfasst: 17.08.2016, 11:03
von ~thc
Entscheidend für die Anerkennung als Freiberufler ist das Finanzamt. Ich habe damals mit meinem zuständigen Finanzbeamten telefoniert und er wollte von mir eine schriftliche Beschreibung meiner Tätigkeiten haben und sagte sinngemäß: "EIne formelle Anerkennung oder ein Schreiben erfolgt da nicht - einfach die Steuer als Freiberufler abgeben und schauen, ob es anerkannt wird."

Verfasst: 17.08.2016, 11:03
von UrsDerBär
Ich weiss ned wie das in Deutschland ist, aber in der Schweiz sind die Behörden in Steuerfragen sehr freundlich und helfen bei Fragen von Firmen/Selbständigen gerne weiter.

Die bevorzugen es, wenn die Leute Ihren Kram korrekt versteuern und nicht zuviel oder zuwenig zahlen und es am Ende Theater gibt.

Von daher mein Tipp: Beim lokalen Steueramt nachfragen was korrekt ist.

Verfasst: 19.08.2016, 13:47
von Dayworker
Deutschland ist in der Hinsicht leider weder die Schweiz noch das Amiland. Unfreundlichkeit, wenig Servicebewußtsein und vielfach auch reichlich Inkompetenz sind inzwischen fast überall der Alltag. Die vielbeschriebene Servicewüste Deutschland ist leider Realität und es wird eher noch schlimmer. Bei Auskünften vom Finanzamt sind diese nicht rechtlich bindend und werden generell nur unter Vorbehalt gegeben. Die Aussage "EIne formelle Anerkennung oder ein Schreiben erfolgt da nicht - einfach die Steuer als Freiberufler abgeben und schauen, ob es anerkannt wird" ist daher völlig normal. Prinzipiell gilt, wenn denen ein Fehler unterläuft, ist das menschliches Versagen, passiert dir der Fehler, hast du richtig "Spaß" mit den Gesellen. Des weiteren hängt es auch davon ab, welchen Steuerbearbeiter du bekommst. Da gibt es keine klare Linie und jeder Sachbearbeiter kann den gleichen Steuervorgang vollkommen unterschiedlich bescheiden.

Verfasst: 30.08.2016, 21:55
von continuum
Die vielbeschriebene Servicewüste Deutschland ist leider Realität und es wird eher noch schlimmer.


Oh Mann - wie Recht du hast :evil:
So wie es momentan aussieht kann ich den Freiberufler-status als Autodidakt vergessen.
Scheisse, scheisse ....
O-Ton: ".... da könnte ja jeder kommen !"

Verfasst: 30.08.2016, 22:08
von ~thc
Na dann erfreue doch mal dein Finanzamt mit folgendem Schreiben:

Finanzamt Sowiesostadt
(StN XX/XXX/XXXXX)
Neue Altstr.. 6-7
55883 Kuckucksheim


Datum


Anerkennung als freiberuflich Tätiger


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 22. September 2009 (VIII R 31/07, VIII R 63/06 und VIII R 79/06) wurden die Tätigkeiten selbständiger Systemadministratoren als ingenieurähnlich eingestuft – die daraus erzielten Einnahmen gelten als freiberufliche, nicht der Gewerbesteuer unterliegende Einkünfte.

Ich möchte hiermit formlos beantragen, die Einkünfte aus meiner Tätigkeit als Systemadministrator ab dem Kalenderjahr 2016 als solche aus einer freiberuflichen Tätigkeit anzuerkennen.

Falls Sie weitere Unterlagen oder Auskünfte benötigen, benachrichtigen Sie mich bitte umgehend.

Mit freundlichem Gruß

Verfasst: 31.08.2016, 13:40
von Dayworker
Die Frage ist jetzt, ob VMware als Systemadmintätigkeit anerkannt wird. In meinen Augen dürfte "continuum" mit IT-Berater wesentlich näher am Aufgabengebiet dran sein, denn als "Tätigkeit im Überblick" heißt es da:
IT-Berater/innen beraten Unternehmen in Fragen der Informationstechnik, akquirieren Aufträge und setzen diese um.

Verfasst: 31.08.2016, 18:03
von ~thc
Ja, das ist natürlich mit viel bösem Willen möglich - aber ich weiß, was continuum so macht und wenn das nicht ingenieursähnlich ist...

Ich würde es auf jeden Fall probieren. Wenn das Finanzamt auf stur stellt, würde ich auch klagen.

Verfasst: 31.08.2016, 18:45
von Dayworker
Das was "continuum" alles so macht, weiß wohl jeder, der mit ihm öfter mal teleniert hat. Aber klagen schafft meist zuviel Aufmerksamkeit und vielleicht kann er über die Gründung einer Ich AG einigen Problemen aus dem Weg gehen. Finanzämter sind manchmal sehr nachtragend, wenn man von seinen Rechten Gebrauch macht...

Verfasst: 01.09.2016, 10:07
von UrsDerBär
Klagen ist immer schlecht. Vor allem in sicher über 99% der Fälle völlig unnötig. Das ist wie in der IT, wenn der First-Level keinen Plan von der Lage hat, sollte man zusehen, möglichst rasch ein paar Stufen höher zu kommen.

Verfasst: 01.09.2016, 12:57
von bla!zilla
Die Finanzämter sitzen da am längeren Hebel und andere Urteile jucken die nicht. Da darf jedes Finanzamt eigene Entscheidungen treffen, gegen die du dann gerne klagen kannst. Have fun!

Verfasst: 01.09.2016, 15:40
von continuum
Nichts läge mir ferner als eine Klage gegen mein zuständiges Finanzamt.
Danach hätte ich ja noch viel mehr mit Angelegenheiten zu tuen, die ich mir möglichst weit vom Hals halten will.
Ich hoffe heute abend die Steuernummer zu bekommen ... ich halte euch auf dem laufenden.